Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.12.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5023
BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2Z BR 185/04 (https://dejure.org/2005,5023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 604
  • Rpfleger 2005, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 31/04

    Kellerrecht als persönliche Dienstbarkeit - Beschwerdebefugnis bei

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Auch der Senat ist bisher ohne weiteres von der Möglichkeit der Eintragung solcher Rechte ausgegangen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 30.8.1995 - 2Z BR 70/95 und zuletzt Rpfleger 2004, 417 = NotBZ 2004, 238).
  • KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • BayObLG, 30.08.1995 - 2Z BR 70/95
    Auszug aus BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04
    Auch der Senat ist bisher ohne weiteres von der Möglichkeit der Eintragung solcher Rechte ausgegangen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 30.8.1995 - 2Z BR 70/95 und zuletzt Rpfleger 2004, 417 = NotBZ 2004, 238).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    So ist es in der Rechtsprechung beispielsweise als zulässig angesehen worden, dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks das Recht einzuräumen, den auf dem dienenden Grundstück befindlichen Keller eines Gebäudes zu nutzen (vgl. zur so genannten Kellerdienstbarkeit BayObLG, NJW-RR 2005, 604).
  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Eine Nutzung in einzelnen Beziehungen liegt hingegen auch dann vor und die Bestellung einer Grunddienstbarkeit ist demgemäß zulässig, wenn eine Anlage "als solche" oder ein Gebäude "als solches" Gegenstand der Nutzung ist (KG NJW 1972, 1128: Bau einer Netzstation; LG Passau Rpfleger 1972, 135; Straßennutzung; LG Bremen JurBüro 1970, 92: Nutzung von Erdgeschoßräumen als Ladenlokal; LG Regensburg Rpfleger 1987, 295 m. Anm. Dietzel: Bau und Benutzung einer Scheune; BayObLG MittBayNot 1985, 127: Benutzung einer Terrasse; BayObLG NJW-RR 2005, 604: Kellernutzungsrecht).
  • OLG Schleswig, 16.03.2011 - 2 W 47/10

    Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    In derartigen Fällen wird auch in der neueren Rechtsprechung - in Abgrenzung zur zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes - vertreten, dass die Dienstbarkeit unzulässig sei (OLG Celle, NJW-RR 2005, S. 102 , unter Berufung auf BayObLG, MDR 2003, S. 684; vgl. aber auch BayObLG, NJW-RR 2005, S. 604 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 215/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2611
BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 215/04 (https://dejure.org/2004,2611)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04 (https://dejure.org/2004,2611)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2Z BR 215/04 (https://dejure.org/2004,2611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 12; GBO §§ 19, 20, 78; ZPO § 574
    Nachweis der Testamentsvollstreckerstellung gegenüber dem Grundbuchamt durch Tes-tamentsvollstreckerzeugnis und Prüfungsrecht des Grundbuchamts

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Zulassung einer weiteren Beschwerde in Grundbuchsachen durch das Beschwerdegericht; Nachweis der Testamentsvollstreckerstellung gegenüber dem Grundbuchamt; Ablehnung der Eintragung wegen Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers; Nachweis des ...

  • Judicialis

    FGG § 12; ; GBO § 19; ; GBO § 20; ; GBO § 78; ; ZPO § 574

  • rechtsportal.de

    FGG § 12; GBO § 19 § 20 § 78; ZPO § 574
    Weitere Beschwerde in Grundbuchsachen ohne Zulassung des Beschwerdegerichts - Legitimation des Testamentsvollstreckers gegenüber Grundbuchamt - Beschränkung der Beweismittel bei Prüfung der Wirksamkeit einer Auflassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Eigentumsumschreibung durch Testamentsvollstrecker

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 56
  • FamRZ 2005, 1268
  • Rpfleger 2005, 247
  • BayObLGZ 2004, 370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89

    Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
    Zu einer eigenen oder ergänzenden Auslegung der letztwilligen Verfügung ist das Grundbuchamt nicht berechtigt, wenn ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt ist (BayObLGZ 1990, 82/86).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03

    Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO - Beschwerde gegen Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
    Der Senat hat für den Vollmachtsmissbrauch und das Selbstkontrahieren bereits entschieden, dass hierbei nur die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel herangezogen werden können, insbesondere dass ein Zeugenbeweis nicht zulässig ist (vgl. BayObLGZ 2004, 118/121).
  • OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 178/15

    Beschränktes Prüfungsrecht des Grundbuchamts hinsichtlich der Verfügungsbefugnis

    Zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der letztwilligen Verfügung ist das Grundbuchamt nicht berechtigt (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO; BayObLG Rpfleger 2005, 247/249; MittBayNot 1991, 122/124; BayObLGZ 1990, 82/86 f.; Demharter § 52 Rn. 18).

    In diesem Fall gilt die Vermutung des § 2368 BGB zunächst nicht (BayObLG Rpfleger 2005, 247/248; MittBayNot 1991, 122/124; Demharter § 52 Rn. 18; Meikel Böhringer § 52 Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Wx 66/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Liegt dem Grundbuchamt dieser Nachweis vor, kann es die Eintragung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248; OLG Frankfurt NotBZ 2006, 285; Demharter, a.a.O., § 20 GBO Rdnr. 38; Hügel/Hügel, a.a.O. § 20 GBO Rdnr. 63).

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO indes nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt positiv festgestellt werden muss (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2006 - 3 Wx 137/06

    Keine Eigentumsumschreibung aufgrund einer Auflassung im Vergleich nach § 278

    Selbst wenn man § 574 ZPO analog heranziehen würde, bestünde kein Zulassungserfordernis, da § 78 Satz 1 GBO eine ausdrückliche Bestimmung im Sinne des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wäre (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 56, 57).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 5 Wx 119/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Liegt dem Grundbuchamt dieser Nachweis vor, kann es die Eintragung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248; OLG Frankfurt NotBZ 2006, 285; Demharter, a. a. O.).

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO indes nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt positiv festgestellt werden muss (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 127/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Liegt dem Grundbuchamt dieser Nachweis vor, kann es die Eintragung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248; OLG Frankfurt NotBZ 2006, 285; Demharter, a. a. O., § 20 GBO Rdnr. 38; Hügel/Hügel, a. a. O. § 20 GBO Rdnr. 63).

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO indes nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt positiv festgestellt werden muss (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248).

  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Wx 114/08

    Vertretungsmacht des ersten Bürgermeister in Bayern zur Abgabe einer

    Selbst wenn man § 574 ZPO gleichwohl analog heranziehen würde, bestünde kein Zulassungserfordernis, da § 78 Satz 1 GBO eine ausdrückliche Bestimmung im Sinn des § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wäre (BayObLGZ 2004, 370).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 104/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Liegt dem Grundbuchamt dieser Nachweis vor, kann es die Eintragung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248; OLG Frankfurt NotBZ 2006, 285; Demharter, a. a. O.).

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO indes nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt positiv festgestellt werden muss (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 112/11

    Grundbuchrecht: Berichtigung des Grundbuchs; Antragsberechtigung des fehlerhaft

    Liegt dem Grundbuchamt dieser Nachweis vor, kann es die Eintragung nur dann ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248; OLG Frankfurt NotBZ 2006, 285; Demharter, a.a.O.).

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO indes nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt positiv festgestellt werden muss (BayObLG Rpfleger 2005, 247, 248).

  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 54/17

    Zu Zurückverweisung an das Grundbuchamt und Umfang dessen Prüfpflicht

    Als Vorschrift des Grundbuchverfahrensrechts verlangt § 20 GBO nicht, dass die Wirksamkeit der Einigung vom Grundbuchamt festgestellt werden muss (BayObLG FGPrax 2005, 56).
  • OLG München, 20.09.2010 - 34 Wx 85/10

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen zur Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen

    Es genügt vielmehr, dass dem Grundbuchamt die Einigung in der grundbuchmäßigen Form des § 29 GBO so nachgewiesen ist, wie sie sachlich-rechtlich zur Herbeiführung der Rechtsänderung notwendig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden Demharter § 20 Rn. 38; aus der Rechtsprechung z.B. BayObLG Rpfleger 2005, 247/248).
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht